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Das Lieferkettengesetz wird die ESG-Standards Ihres Unternehmens erhöhen

by Henning Hatje28.03.2021

Die Uhr läuft: Die nachhaltige Lieferkette kommt per Gesetz

Es ist kein Geheimnis, dass ESG-Themen für viele Beschaffungsabteilungen und Führungskräfte weltweit höchste Priorität haben. Laut der Deloitte Global CPO Survey 2021 hat die Bedeutung von Corporate Social Responsibility (CSR) im Vergleich zu anderen Themen in den letzten zwei Jahren am stärksten zugenommen. Dies unterstreicht die entscheidende Rolle der Beschaffung bei der Gestaltung des ökologischen Fußabdrucks eines Unternehmens. Trotz regelmäßiger Diskussionen auf Vorstandsebene und eines vorherrschenden allgemeinen Verständnisses für die Bedeutung dieses Themas ist die Einhaltung von ESG-Richtlinien immer noch eine freiwillige Maßnahme, und die meisten Unternehmen tun sich schwer, dies in eine klare Vision oder Strategie umzusetzen. In Deutschland wird sich dies mit der Einführung des Lieferkettengesetzes ändern, das ab 2023 gelten wird. Das deutsche Gesetz dient auch als Vorlage für einen Gesetzesentwurf zur europaweiten Regelung der Lieferkette, den die EU-Kommission demnächst vorlegen will.

Für Einkaufsabteilungen ist dies ein dringendes Thema, denn sie haben nur noch knapp 9 Monate Zeit, um die umfangreichen Anforderungen zu bewältigen und eine rechtssichere Lieferkette zu schaffen.

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung, die Einkaufsabteilungen jetzt beachten müssen.

Wer ist betroffen?

Das Lieferkettengesetz (LkSG) wurde im Juni 2021 verabschiedet und wird ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es gilt für alle Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihren Hauptsitz oder ihren eingetragenen Sitz in Deutschland haben und mindestens 3.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ab 2024 wird der Schwellenwert für deutsche und ausländische Unternehmen auf 1.000 Beschäftigte gesenkt, wodurch sich die Zahl der unter das Gesetz fallenden Unternehmen voraussichtlich von rund 700 im Jahr 2023 auf 2.900 im Jahr 2024 erhöhen wird.

Mit dem Gesetz werden diese Unternehmen erstmals verbindlich verpflichtet, Sorgfaltsprüfungsverfahren einzurichten, umzusetzen und zu aktualisieren mit dem Ziel die Einhaltung bestimmter zentraler Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu verbessern.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wird die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwachen und im Falle von Verstößen Sanktionen verhängen. Es können Verwaltungsstrafen und Bußgelder verhängt werden, die bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 400 Millionen Euro bis zu 8 Millionen Euro betragen können. Bei höheren Umsätzen kann eine Geldstrafe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Ab einem bestimmten Betrag kann ein Unternehmen zudem für drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Wie sollten sich Unternehmen jetzt vorbereiten?

Besonders betroffen sind global agierende Unternehmen mit komplexen Lieferketten, wie z.B. Unternehmen aus der Pharma- und Chemieindustrie, aber auch Automobilhersteller und Technologiekonzerne. Die Anforderungen gelten sowohl für den eigenen Geschäftsbetrieb (d.h. alle Tochter- und Beteiligungsgesellschaften) als auch für die direkten Zulieferer. In diesem Fall müssen die Einhaltung der Menschenrechte und die entsprechenden Kontrollmechanismen vertraglich garantiert und festgelegt werden. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Risikoanalyse durchzuführen und Entwicklungs- und Schulungsprogramme anzubieten.

Bei indirekten Zulieferern werden die Sorgfaltspflichten nur passiv überwacht. Erhält ein Unternehmen jedoch Kenntnis von einem möglichen Verstoß bei einem indirekten Lieferanten, muss es unverzüglich eine Risikoanalyse durchführen, ein Konzept zur Minimierung und Vermeidung umsetzen und geeignete Präventivmaßnahmen festlegen.

Scrollen Sie nach unten, um einen kurzen Überblick über die einzelnen Pflichten zu erhalten.

Lieferkettengesetz - Verpflichtung oder Chance?

Die Dringlichkeit zu handeln liegt auf der Hand, und die Unternehmen sollten sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben. Die Corona-Krise hat jedoch dazu geführt, dass viele mit Engpässen in der Lieferkette zu kämpfen haben. Sie haben künftige Verpflichtungen beiseite geschoben und fürchten sich davor, ihre Lieferanten mit neuen Compliance-Anforderungen zu konfrontieren. Abgesehen vom aktuellen Marktumfeld sind die von dem Gesetz betroffenen Unternehmen auch mit internen Kapazitätsengpässen konfrontiert. Die Einrichtung eines Risikomanagementsystems ist ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess, insbesondere wenn die Zahl der Lieferanten in die Hunderttausende geht. Die CPOs sind nun angehalten, die Qualität ihrer derzeitigen Risikomanagementsysteme genau zu prüfen und Schwachstellen in ihren Prozessen zu identifizieren. Obwohl Führungskräfte aus dem Beschaffungswesen das Risikomanagement durchweg als oberste Priorität einstufen, sind sich viele Führungskräfte einfach nicht aller Risiken in der gesamten Lieferkette bewusst. Eine Umfrage von Deloitte aus dem Jahr 2021 zeigt, dass etwa 70 % der CPOs glauben, dass sie einen guten Überblick über die Risiken ihrer direkten Lieferanten haben. Doch nur 26 % der Befragten waren in der Lage, das Risiko innerhalb ihrer Lieferkette sicher vorherzusagen, und** nur 15 % hatten Einblick in indirekte Lieferanten oder darüber hinaus.**

Trotz aller Herausforderungen können die neuen Vorschriften auch als Chance gesehen werden. Die Unternehmen sind nun zum Handeln gezwungen und können diese Aufgaben nicht mehr lange vor sich herschieben. Die Einrichtung verbesserter und transparenter Risikomanagement Mechanismen wird ein Wettbewerbsvorteil sein - denn wer seine Lieferanten besser versteht, hat auch eine bessere Datengrundlage für sein Supply Chain Management. In diesem Sinne bringt das Gesetz nicht nur eine Menge von Verpflichtungen mit sich, sondern kann zu einem Treiber für die Optimierung der gesamten Supply Chain eines Unternehmens werden.

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In Unternehmen aller Größenordnungen liegt der Schwerpunkt auf den strategischen Einkauf. Was oft übersehen wird, ist der taktische Einkauf, obwohl der in den meisten Unternehmen etwa 80 % aller Lieferanten und Bestellungen ausmacht. Dies hat zur Folge, dass der größte Teil der Lieferantenbasis eines Unternehmens oft unkontrolliert und undurchsichtig ist. Vor dem Hintergrund des Lieferkettengesetzes s ist es daher umso wichtiger, auch bei den indirekten Lieferanten einen transparenten Überblick zu haben.

Wir von Lhotse bieten eine intuitive Platform für die taktische Beschaffung. Unsere Lösung hilft Ihnen, Licht in den indirekten Einkauf Ihres Unternehmens zu bringen und macht eine gesetzeskonforme Beschaffung einfach und intuitiv. Lhotse konsolidiert Ihre nicht-strategischen Lieferanten und nimmt das Risiko aus Ihrem Lieferantennetzwerk. Regulatorische Daten werden direkt in den Beschaffungsprozess integriert, um die Einhaltung der unternehmensrelevanten Beschaffungsrichtlinien, wie z.B. das Lieferkettengesetz, zu gewährleisten.

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